Kurzzeitpflege setzt bei den Bedürftigen ein, die normalerweise zu Hause gepflegt werden. Wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht erbracht werden kann, ermöglicht sie eine kurzzeitige, vollstationäre Versorgung. Kurzzeitpflege ist möglich, wenn nach einen Krankenhausaufenthalt eine Übergangszeit benötigt wird oder wenn andere Krisensituationen dazu führen, dass die Leistungen der häuslichen oder teilstationären Pflege nicht erbracht werden können, oder nicht ausreichen. Die Verhinderungspflege ist für Personen gedacht, die Angehörigen pflegen und beispielsweise Erholungsurlaub benötigen. Die Pflege wird während dieser Zeit dann von einer Ersatzpflegeperson überbrückt.
Finanziert durch die Mittel der Verhinderungspflege.
Mit den Neuregelungen sind die Leistungen erhöht und die Zeiträume verlängert worden. Verhinderungspflege können Sie bis zu 6 Wochen im Jahr in Anspruch nehmen. Kurzzeitpflege bis zu 4 Wochen. Wichtig ist aber das Kurzzeit und Verhinderungspflege besser kombiniert werden können.
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