Unter den oben genannten Voraussetzungen ist die hauswirtschaftliche Versorgung Bestandteil der häuslichen Krankenpflege.
- Zubereitung einer einfachen Mahlzeit
- Zubereitung einer warmen Mahlzeit
- Waschen der Wäsche und Bügeln
- Vollständiges Ab- und Beziehen eines Bettes
- Reinigung der Wohnung (keine Grundreinigung)
- Einkaufen
- Unsere Leistungen werden mit den vorgegebenen Gebührensätzen direkt mit den Pflege- oder
- Krankenkassen abgerechnet. Es gibt grundsätzlich auch die Möglichkeit, Leistungen zu erbringen,
- die über die Gebührenordnung hinausgehen.
Bei Bedarf erstellen wir Ihnen dazu gerne ein Angebot.